Was ist BAföG?
Eine der meistgestellten Fragen zur Finanzierung des dualen Studiums ist die nach der BAföG-Berechtigung. Aber was ist BAföG überhaupt? Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (daher die Abkürzung BAföG) soll es jedem ermöglichen, ein Studium aufzunehmen – auch, wenn die Eltern dies nicht finanzieren können. Entsprechend muss man, um BAföG erhalten zu können, nachweisen, dass weder das Einkommen der Eltern, noch das eigene Einkommen und Vermögen ausreichen, um den Lebensunterhalt während des Studiums zu finanzieren. Der Clou am BAföG: Du musst nur die Hälfte vom dem, was du im Studium an Förderung bekommen hast, zurückzahlen. Außerdem ist der Rückzahlungsbetrag auf 10.010 Euro begrenzt.
So wird die Höhe des BAföG berechnet:
Der sogenannte „Bedarfsatz nach dem BAföG“ bestimmt, wie viel Geld Studierenden im Monat mindestens zusteht. Er ist vom Gesetzgeber festgelegt und liegt für nicht bei den Eltern lebende Studenten aktuell bei 861 Euro. So viel würdest du maximal bekommen, wenn weder dein Einkommen und Vermögen, noch das Einkommen deiner Eltern angerechnet wird. Ob bzw. wie viel BAföG du monatlich tatsächlich erhältst, wird vereinfacht dargestellt dann wie folgt berechnet:
934 Euro Bedarfsatz (maximale Förderung)
– dein Einkommen / Vermögen
– Einkommen deiner Eltern
——————————————
= Dein Förderungsbetrag
Dein Vermögen wird nur angerechnet, wenn du mehr als 8.200 Euro besitzt – ein eigenes Auto z.B. gilt dabei auch als „Vermögen“. Auch das Einkommen deiner Eltern wird nicht komplett angerechnet. Wer ein „normales“ Studium absolviert, also nicht im dualen Modell studiert, bekommt außerdem auf das eigene Einkommen bestimmte Freibeträge gewährt: Monatlich können Studierende dann bis zu 520 Euro im Nebenjob dazu verdienen, ohne, dass der Lohn vom BAföG-Förderungsbetrag abgezogen wird. Schön und gut, aber gilt das alles auch im dualen Studium?
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BAföG im dualen Studium?
Das Problem bei der Kombination duales Studium & BAföG ist folgendes: Für den Verdienst aus einem Ausbildungsverhältnis oder einem Pflichtpraktikum gelten die oben genannten Freibeträge nicht (§23 Abs. 3 BAföG). Dein Gehalt im dualen Studium wird also – unabhängig davon, ob du ein ausbildungsintegrierendes oder praxisintegrierendes duales Studium absolvierst – voll auf deine BAföG-Förderung angerechnet: Wenn du 600 Euro monatlich verdienst, werden diese 600 Euro auch komplett von deinem Förderungsbetrag abgezogen. Die meisten dualen Studenten kommen somit für eine BAföG-Förderung nicht in Frage oder bekommen nur sehr wenig. Wer mehr als 861 Euro im Monat verdient, geht komplett leer aus. Allerdings gibt es für diejenigen, bei denen der Studienort sehr weit entfernt vom Praxis- bzw. Ausbildungsort liegt, eine weitere Möglichkeit, BAföG zu erhalten:
Tipp: BAföG im dualen Studium durch Steuererklärung
Wir haben mit Steuerberatern gesprochen, die auch duale Studierende hinsichtlich ihrer Studienfinanzierung beraten. Sie berichteten uns übereinstimmend von einer Möglichkeit, während des dualen Studiums doch BAföG zu beziehen, obwohl das Gehalt zunächst über dem Bedarfssatz von 861 Euro liegt.
Der Trick: Wenn eine größere Entfernung zwischen dem Ausbildungs-/Praktikumsbetrieb und der Hochschule/Berufsakademie liegt, muss man entsprechend viel reisen. Diese Kosten kann man als sogenannte „Werbungskosten“ in der Steuererklärung anrechnen lassen und von der Steuer absetzen. Die Reisekosten (bzw. als Werbungskosten angesetzte Kosten) können so hoch ausfallen, dass sie im Endeffekt das Bruttogehalt unter den BAföG-Bedarfsatz drücken und du somit BaföG-berechtigt bist. Das wollen wir in einem ganz simplen Beispiel darstellen:
Im Beispiel liegt dein monatliches Brutto-Gehalt durch die Werbungskosten eigentlich nur noch bei rund 642 Euro. Daraus würde sich theoretisch ein nachträglicher BAföG-Anspruch von 861 – 642 = 219 Euro im Monat ergeben. Nun müsste man die Jahres-Steuererklärung beim BAföG-Amt einreichen und könnte mit einem Zuschuss rechnen.
Zugegeben, dieses Beispiel ist SEHR vereinfacht dargestellt – aber wir möchten dir den Kern der Aussage verdeutlichen. Wie genau das Absetzen der Werbungskosten von der Steuer funktioniert, solltest du dir von einem Steuerberater erklären lassen. Allerdings gibt es noch einen weiteren Stolperstein, auf dem Weg zum BAföG im dualen Studium, denn:
BAföG zu beantragen ist ein ziemlicher bürokratischer Aufwand. Was du daher unbedingt beachten solltest, bevor du dich an das BAföG-Amt wendest: nicht jedes duale Studium erfüllt überhaupt die Grundvoraussetzungen für eine BAföG-Förderung. Ausschlaggebend ist in erster Linie, ob deine Hochschule oder Akademie als förderungswürdig anerkannt ist. Welche Ausbildungsstätten für eine BAföG-Förderung in Frage kommen, ist im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt (§ 2). Seit der BAföG-Reform 2019 können auch Studierende gefördert werden, die ein Studium an einer privaten Berufsakademie absolvieren. Ob du für das duale Studium an deiner Hochschule oder Akademie prinzipiell BAföG bekommen kannst, erfährst du bei der jeweiligen Studienberatung.
Sonderfall: Duales Studium in Verbindung mit einer Berufsfachschule
Wer im Rahmen des dualen Studiums eine Berufsfachschule besucht, zum Beispiel im dualen Studium Physiotherapie oder Ergotherapie, ist im ersten Jahr der Ausbildung häufig noch nicht an der Hochschule eingeschrieben, sondern besucht erst einmal nur die Berufsfachschule. Der Haken: Wer eine Berufsfachschule besucht, kann zwar laut § 2 theoretisch BAföG beziehen, allerdings nur, wenn er nicht bei den Eltern wohnt und „notwendig auswärts untergebracht“ ist. Notwendig auswärts untergebracht bist du zum Beispiel, wenn dein Ausbildungsort zu weit entfernt vom Wohnort deiner Eltern ist, um zu pendeln, du verheiratet bist oder ein Kind hast. Wer „nur“ auszieht, um alleine zu wohnen, ist während des Besuchs einer Berufsfachschule im Rahmen des dualen Studiums nicht förderungsfähig – zumindest, solange er noch nicht zusätzlich an der kooperierenden Hochschule eingeschrieben ist.
Die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) kommt im dualen Studium leider in der Regel nicht in Frage, da du auch in ausbildungsintegrierenden Studiengängen eben nicht nur Azubi, sondern auch Student bist. Und Studenten sind von der BAB ausgeschlossen. Die einzige Ausnahme: Wenn dein dualer Studiengang eine der Immatrikulation vorausgehende Praxisphase beinhaltet, kannst du für diese Zeit Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Das gilt jedoch nicht für den Besuch einer Berufsfachschule.
Lange Rede kurzer Sinn: Duales Studium & BAföG, das geht! Allerdings nur, wenn deine Hochschule oder Akademie die Grundvoraussetzungen erfüllt und deine Vergütung bei weniger als 861 Euro im Monat liegt oder du durch die Werbungskosten in die Förderungsfähigkeit rutschst. Für alle anderen gibt es Alternativen, die bei der Studienfinanzierung des dualen Studiums helfen können, zum Beispiel Stipendien oder Bildungskredite.
Noch Fragen zum BAföG?
Bafög.de ist das offizielle Info-Portal des Bundesministeriums für Bildung.