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Duales Studium Kindergeld: Das musst du wissen

Jedes Studium kostet Geld und auch das duale Studium will finanziert werden. Eine Möglichkeit für die Finanzierung im dualen Studium ist das Kindergeld. Aber gibt es im dualen Studium überhaupt noch Kindergeld? Du verdienst ja bereits dein eigenes Gehalt. Und wenn ja, wie hoch ist das Kindergeld? Welche Voraussetzungen musst du erfüllen, um noch Kindergeld zu bekommen? Hier die Antworten!

Wie viel Kindergeld gibt es?

Das Kindergeld wird vom Staat an die Familie gezahlt, um die Grundversorgung des Kindes zu gewährleisten. Viele Eltern geben das Kindergeld an ihre erwachsenen Kinder weiter, sobald diese auf eigenen Füßen stehen, um die Wohnung oder den Lebensunterhalt zu finanzieren. Somit erfüllt das Kindergeld weiterhin seinen Zweck, denn es dient als Unterstützung und sichert die Grundversorgung.

Die Höhe des Kindergeldes wird dabei offiziell vom Staat festgelegt und ist für jedes Kind gleich. Im Gegensatz zu vielen anderen finanziellen Unterstützungen oder staatlichen Leistungen hängt das Kindergeld nicht mit dem Einkommen der Eltern zusammen, sondern wird pauschal pro Kind berechnet.

Ab Januar 2023 beträgt Höhe des Kindergeldes 250 Euro monatlich pro Kind.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Die wichtigste Voraussetzung, um Kindergeld zu bekommen, ist die Tatsache, dass die Familie einen Wohnsitz in Deutschland hat bzw. in Deutschland steuerpflichtig ist. Grundsätzlich bekommt jedes Kind vom ersten Lebensmonat an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres und bleibt somit in der Regel auch für die Dauer des dualen Studiums bestehen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, um auch nach dem 18. Geburtstag noch Kindergeld zu bekommen:

  • Du befindest dich in einer Berufsausbildung.
  • Du hast ein Studium aufgenommen.
  • Du bist im Freiwilligendienst oder einem sozialen Jahr.
  • Es gilt eine Überbrückungszeit von höchstens vier Monaten zu überstehen (z.B. zwischen zwei Ausbildungen).

Duales Studium und Kindergeld: Geht das?

Die Antwort lautet hier ganz eindeutig: Ja! Auch wenn du im dualen Studium bereits dein erstes eigenes Gehalt verdienst und viele Unternehmen ihre dual Studierenden durch Zusatzleistungen, wie zum Beispiel die Übernahme der Studiengebühren oder Wohngeld unterstützen, steht dir als dualer Student weiterhin Kindergeld zu.

Beim dualen Studium gelten dieselben Voraussetzungen für den Anspruch auf Kindergeld wie bei einer normalen Berufsausbildung oder einem klassischen Vollzeitstudium. Bis zur Vollendung deines 25. Lebensjahres hast du Anspruch auf Kindergeld. Das duale Studium zählt trotz seiner Kombination von Theorie und Praxis als ganz normale (Erst-)Ausbildung und die staatliche Unterstützung steht dir bis zum Abschluss zu. Erst nach dem beendeten dualen Studium erlischt dein Anspruch auf Kindergeld.

So bekommst du Kindergeld

Was musst du tun, um Kindergeld zu erhalten? Das ist eigentlich ganz einfach. Im besten Fall unterstützen dich deine Eltern und händigen dir das Kindergeld automatisch aus. Die kann wie folgt ablaufen: Entweder sie erhalten das Kindergeld wie gewohnt vom Staat und geben es dir weiter oder du lässt das Geld direkt auf dein Konto überweisen.

Wenn du dich selbstständig um das Kindergeld kümmern möchtest oder es vielleicht sogar musst, solltest du das Kindergeld bei der zuständigen Behörde beantragen. Dafür musst du einen Antrag ausfüllen und an die Familienkasse schicken, diese ist meist in der ortsansässigen Agentur für Arbeit untergebracht. Es dauert bis zu sechs Wochen bis dein Antrag bearbeitet und im besten Fall genehmigt wird. Wichtig ist auch, dass du in jedem Fall deine Geburtsurkunde mitschickst. Seit Anfang 2018 kann das Kindergeld leider nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden. 

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