Überblick über den Studiengang
Studienverlauf
Unsere erfahrenen Dozent*innen – selbst erfahrene Unternehmer*innen – zeigen Ihnen, worauf es in der wettbewerblichen Praxis ankommt. Wie setzen Sie Ihr Startup am besten auf, wie sehen Ihre unternehmerischen Werte aus? Sie lernen unter anderem, welche Vertriebsart ein exponentiell wachsendes Scaleup im Gegensatz zu einem linear wachsenden Unternehmen erfordert. Zudem setzen Sie sich anhand Ihres eigenen Gründungsprojekts mit den Gesetzmäßigkeiten von Innovation und Disruption auseinander. In Ihren Wahlmodulen spezialisieren Sie sich auf Ihre jeweilige Rolle im Gründungsteam – ob beispielsweise Gesamtverantwortliche*r, Finanzer*in oder Technologieverantwortliche*r sowie die Art Ihres Startups oder Unternehmens, also ob Sie Familienunternehmer*in oder Socialpreneur*in sind.
Zugangsvoraussetzungen & Studiengebühren
Zugangsvoraussetzungen:
Das Masterstudium am DHBW CAS ist weiterbildend und berufsintegrierend. Folgende Zulassungsvoraussetzungen gelten für den dualen Masterstudiengang:
- ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium (oder Diplom bzw. ein vergleichbarer Hochschulabschluss)
- eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Anschluss an den Bachelorabschluss (abhängig vom gewünschten Studiengang). Sie haben noch kein volles Jahr an Berufserfahrung und möchten keine Zeit verlieren? Dann nutzen Sie unser Weiterbildungsangebot, lassen Sie sich Ihre Module ggfs. auf ein späteres Masterstudium anrechnen und ermöglichen so einen nahtlosen Übergang von Bachelor- zu Masterstudium
- ein bestehendes Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen/einer Einrichtung, die als Dualer Partner des DHBW CAS zugelassen ist
Kosten:
Die Studiengebühren für die Regelstudienzeit betragen 16.900 Euro zzgl. einer einmaligen Anmeldegebühr von 300 Euro. Die Gebühren beinhalten Vorlesungsunterlagen, Prüfungsgebühren sowie allgemeinen Verwaltungskostenbeiträgen und berechtigen zur Nutzung der hochschulinternen Infrastruktur (z.B. Bibliothek, IT, Hochschulsport). Teilweise beteiligen sich die Arbeitgeber an den Studiengebühren.
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