Einschreibung – was ist das?
Mit „in ein duales Studium einschreiben“ ist gemeint, dass du dir den zu deiner Ausbildung bzw. zum Langzeitpraktikum passenden Studienplatz auch wirklich sicherst. Das Fachwort hierfür lautet „Immatrikulation“. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich ganz einfach: Du wirst bei der Hochschule registriert, bekommst eine Nummer (die sogenannte „Matrikelnummer“) und einen Studierendenausweis. Erst, wenn du offiziell an einer Hochschule oder Akademie „immatrikuliert“, also eingeschrieben bist, kannst du dort studieren. Der Arbeitsvertrag mit deinem Praxisunternehmen allein reicht dafür nicht aus.
Eins vorweg: Wie die Einschreibung im dualen Studium funktioniert, ist je nach Hochschule oder Akademie leicht unterschiedlich geregelt. Damit bei der Einschreibung für das duale Studium nichts schief geht, erklären wir dir hier die verschiedenen Vorgehensweisen.
Der einfachste Fall: Ausbildungs- oder Praxisvertrag = sicherer Studienplatz
Am unkompliziertesten verläuft die Einschreibung, wenn das Praxis- bzw. Ausbildungsunternehmen bereits einen Studienplatz an der kooperierenden Hochschule „reserviert“ hat. Sobald du dann deine Unterschrift unter den Ausbildungsvertrag setzt, hast du automatisch einen Studienplatz. Um dich einzuschreiben, musst du nur noch einige Formalitäten erledigen: nämlich der jeweiligen Uni, FH oder Berufsakademie verschiedene Unterlagen, z.B. eine Kopie des (Fach)Abiturzeugnisses und des Ausbildungsvertrags, zuschicken. Voraussetzung für die Einschreibung ist allerdings, dass du die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang erfüllst. Da die kooperierenden Unternehmen wissen, welche formalen Kriterien ihre Bewerber für das duale Bachelorstudium erfüllen müssen, setzen sie diese in der Regel schon bei der Bewerbung voraus. Alles easy also!
Auf diese Weise läuft die Einschreibung zum Beispiel an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ab. Achtung: Mit Fachabi oder fachgebundener Hochschule musst du hier noch eine zusätzliche „Studierfähigkeitsprüfung“ ablegen, bevor du dich einschreiben kannst.
Zweimal bewerben – bei Unternehmen und Hochschule
Manche Hochschulen regeln Einschreibung und Bewerbungsablauf in dualen Studiengängen etwas anders: Auch hier bewirbst du dich im ersten Schritt erstmal bei einem Ausbildungsbetrieb. Wenn du einen Ausbildungs- oder Praktikumsvertrag unterschrieben hast, musst du dich im zweiten Schritt noch offiziell bei der Hochschule bewerben. Einschreiben kannst du dich dann nur, wenn du von der Hochschule eine Zusage erhältst.
Wer sich für einen zulassungsfreien dualen Studiengang (also einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung, wie z.B. einen NC) bewirbt, hat den Studienplatz quasi sicher – vorausgesetzt, die Zulassungsvoraussetzungen werden erfüllt. Es gibt aber auch duale Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung. Meistens sind das beliebte Fächer, bei denen die Anzahl der Bewerber die vorhandenen dualen Studienplätze übersteigt. Hier entscheidet dann die Abiturnote und manchmal sogar ein Motivationsschreiben oder Auswahlgespräch darüber, welche Bewerber zugelassen werden und wer – trotz Ausbildungsvertrag – leer ausgeht. Je nach Studiengang kann außerdem ein Vorpraktikum verlangt werden.
Erst bei der Hochschule, dann beim Unternehmen bewerben
Vor allem an privaten Fachhochschulen und privaten Berufsakademien gibt es auch die Variante, dass du dich zunächst bei der Hochschule um einen dualen Studienplatz bewirbst. Bestehst du das Aufnahmeverfahren (meistens nicht allzu schwer), kannst du dich einschreiben. Die Studienberater der Hochschule oder Akademie helfen dir anschließend ein passendes Unternehmen für das duale Studium zu finden. Meist bestehen langjährige Kooperationen mit bestimmten Unternehmen, an die du weitervermittelt wirst. Alternativ kannst du natürlich auch Unternehmen ansprechen, die bisher noch nicht mit der jeweiligen Hochschule zusammenarbeiten, und sie vom dualen Studium überzeugen.
Du siehst, es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich für ein duales Studium einzuschreiben. Was du bei der Einschreibung beachten musst, ist davon abhängig, mit welcher Hochschule oder Akademie dein Praxisunternehmen zusammenarbeitet. Die Variante „Ausbildungs- oder Praxisvertrag = sicherer Studienplatz“ ist sicherlich die komfortabelste Option und wird auch von den meisten Betrieben angeboten. In manchen dualen Studiengängen sind allerdings auch die anderen beiden Varianten verbreitet. Auf den Webseiten der Hochschulen und Berufsakademien ist meist ausführlich erklärt, wie Bewerbung und Einschreibung jeweils gehandhabt werden.
Du willst wissen, welchen Schulabschluss du für das duale Studium brauchst, was es mit dem Numerus Clausus auf sich hat, ob du dich bei Unternehmen oder direkt bei der Hochschule um einen Studienplatz bewerben musst oder wie ein Assessment Center funktioniert? Hier entlang...
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